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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07 (https://dejure.org/2009,20143)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.06.2009 - L 1 AL 56/07 (https://dejure.org/2009,20143)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - L 1 AL 56/07 (https://dejure.org/2009,20143)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeld - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07
    Das Schreiben vom 20.10.2005 und der Bewilligungsbescheid vom 21.10.2005 bilden zusammen eine rechtliche Einheit im Sinne eines Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R).

    Eine Beschränkung des Klageantrags allein auf die Anfechtung der Minderung (die rechtlich zulässig wäre, vergl. BSG, Urteil vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R) ist nicht erfolgt, so dass der Anspruch auf ungeminderte Zahlung von Arbeitslosengeld zu prüfen ist ( BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R).

    Die als versicherungsrechtliche Obliegenheit ausgestaltete Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung wird auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen durch § 37b SGB III a.F. ausreichend in dem Sinne bestimmt, dass sich der Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses - hier also am 1.6.2005 - persönlich arbeitsuchend zu melden hat (BSG, Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R = BSGE 95, 191; Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R).

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07
    Den Betroffenen muss also zumindest ein (einfacher) Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden können, wobei ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab zugrunde zu legen ist (grundlegend BSG, Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R = BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, BSG, Urteil vom 18.8.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R).

    Schließlich ist nach der Rechtsprechung des BSG für die Feststellung des Fahrlässigkeitsvorwurfs unbeachtlich, ob der Betroffene fest mit einer Wiedereinstellung bzw. Weiterbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber gerechnet hat (BSG, Urteil vom 18.8.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R).

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07
    Die als versicherungsrechtliche Obliegenheit ausgestaltete Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung wird auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen durch § 37b SGB III a.F. ausreichend in dem Sinne bestimmt, dass sich der Arbeitnehmer spätestens drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses - hier also am 1.6.2005 - persönlich arbeitsuchend zu melden hat (BSG, Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R = BSGE 95, 191; Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07
    Derartige Hinweise im Merkblatt sind vom BSG, dem der Senat sich insoweit ausdrücklich anschließt, als ausreichend zur Begründung des subjektiven Fahrlässigkeitsvorwurfs angesehen worden (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 44/06 R).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07
    Den Betroffenen muss also zumindest ein (einfacher) Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden können, wobei ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab zugrunde zu legen ist (grundlegend BSG, Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R = BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 1, BSG, Urteil vom 18.8.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R).
  • SG Aachen, 24.09.2004 - S 8 AL 81/04

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07
    Geklärt ist die anfangs umstrittene Frage, ob § 37b S. 2 SGB III a.F. auch für befristete Arbeitsverhältnisse den Zeitpunkt der Meldeobliegenheit hinreichend deutlich festlegt (ablehnend zunächst z.B. SG Aachen, Urteil vom 24.9.2008 - S 8 AL 81/04 = SuP 2004, 738).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07
    Eine Beschränkung des Klageantrags allein auf die Anfechtung der Minderung (die rechtlich zulässig wäre, vergl. BSG, Urteil vom 18.8.2005 - B 7a AL 4/05 R) ist nicht erfolgt, so dass der Anspruch auf ungeminderte Zahlung von Arbeitslosengeld zu prüfen ist ( BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11a/7a AL 72/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 5759/09
    Das SG folge aus all diesen Gründen nicht den Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29.01.2008 - L 10 AL 127/07 - und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2009 - L 1 AL 56/07 -, in denen nach Auffassung der Kammer der Frage nicht ausreichend nachgegangen worden sei, welche rechtliche Auswirkungen Hinweise in Merkblättern bzw. Aufhebungsbescheiden, die einem Arbeitslosen aus Anlass eines früheren Leistungsfalles ausgehändigt bzw. erteilt worden seien, für einen späteren Leistungsfall, der sich - ggf. - erst nach Jahren und möglicherweise nach Gesetzesänderungen aktualisiert habe, hätten.

    So habe das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 23.06.2009 - L 1 AL 56/07 - zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 11 a/7a AL 44/06 R) die Hinweise im Merkblatt zur Meldeobliegenheit als ausreichend zur Begründung des subjektiven Fahrlässigkeitsvorwurfs angesehen werden könnten.

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